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Stiftung VorsorgeDatenbank
Rechtzeitig um die Vorsorge kümmern
10. August 2018 | Wer plötzlich hilflos wird, kann nicht damit rechnen, dass Lebensgefährten oder Ehegatten automatisch Bevollmächtigte sind. Sicher ist man nur mit einer Verfügung. Das muss nicht unbedingt eine Generalvollmacht sein. Verfügen kann man ganz spezifisch für den Gesundheits- und Pflegefall, schnell, einfach und rechtlich sicher.
Bereits früh vorsorgen, wer Bevollmächtiger oder Betreuer werden soll
Es war ein Schlaganfall, der Adelheit M. aus ihrem Leben warf, einem Leben, das eigentlich gerade neu angefangen hatte. Die beiden Kinder erwachsen, das Reihenhaus abbezahlt, jetzt wollte sie mit ihrem Mann ihre freie Zeit genießen, Freunde treffen, reisen.
Doch von einem Moment auf den anderen war alles ganz anders: Nach dem Schlaganfall konnte Adelheid M. nicht mehr sprechen, nicht schreiben, sie war ein Pflegefall. Der Ehemann brauchte Hilfe und beauftragte einen Pflegedienst. Anspruch hatte er, die Pflegestufe für seine Frau war bereits genehmigt worden. Trotzdem wollte die Krankenkasse das Geld nicht erstatten: „Unsere Rechnung, vom Ehemann unterschrieben, kam von der Krankenkasse zurück“, sagt Karsten Junghans, Geschäftsführer der vivacus care GmbH, Seniorenbetreuung und Pflegeberatung in Leipzig. „Er war nicht unterschriftsberechtigt, eine Vollmacht lag nicht vor. Deshalb hat die Krankenkasse seine Unterschrift nicht akzeptiert. Der Vertrag war unwirksam.“ Fälle wie diesen erlebt Karsten Junghans immer wieder. Die meisten Menschen sorgen nicht für den Fall vor, dass sie plötzlich hilflos werden und eine Betreuung brauchen. Doch wer gepflegt wird, der muss Verträge mit Krankenkassen, Pflegediensten oder anderen Einrichtungen schließen. Viele Pflegebedürftigen können oder wollen sich nicht darum kümmern. In diesem Fall brauchen sie einen Bevollmächtigten oder Betreuer. Wenn Sie niemanden benannt haben, stellt ihn das Betreuungsgericht. Das ist zeitaufwändig, teuer und nicht unbedingt im Sinne der Pflegebedürftigen. Bestellt werden kann auch eine Ihnen völlig fremde Person.
Rechtzeitig vorsorgen – mit der Gesundheits- und Pflegevollmacht
Deshalb hat die vivacus care GmbH gemeinsam mit der Stiftung VorsorgeDatenbank spezielle Verfügungen entwickelt, mit denen man rechtlich vorsorgen kann. Die Gesundheits- und Pflegevollmacht bezieht sich ausschließlich auf den Bereich der medizinischen Versorgung und der Pflege. Die Bevollmächtigten können Verträge unterschreiben und über die ärztliche Behandlung entscheiden ohne dass ein Betreuungsgericht eingeschaltet werden muss. Sinnvoll ist es, diese Verfügung noch durch eine Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht zu ergänzen. Denn Ärzte dürfen niemandem Auskunft geben, wenn der Patient nicht zustimmt, sonst drohen ihnen schwere Strafen. Mit der Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht erhält der Bevollmächtigte Auskunft und kann dann über die ärztliche Behandlung entscheiden. Wirtschaftliche Entscheidungen sind von der Vollmacht ausgeschlossen, sodass sie nicht missbraucht werden kann. Man kann diese Vollmacht jederzeit widerrufen, solange man geschäftsfähig ist.
Sichere Vertragspartner – sichere Verträge
Die Gesundheits- und Pflegevollmacht gibt Angehörigen und Dienstleistern gleichermaßen Sicherheit. Krankenkassen, Pflegedienste und Einrichtungen können mit gültigen Verträgen arbeiten, Bevollmächtigte können sicher sein, dass sie die Leistungen auch von der Kasse erstattet bekommen. Wer nicht unterschriftsberechtigt ist, kann keine Verträge schließen und bekommt daher auch keine Erstattung von der Krankenkasse. Adelheid M. hatte Glück: Sie war noch einwilligungsfähig. Als der bestellte Notar sie fragte, ob ihr Mann die Betreuung übernehmen solle, nickte sie. Das Gericht war einverstanden.
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