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Schon den Bildungsurlaub gebucht?
10. April 2017 | Beim Thema „Bildungsurlaub“ ist man von einer bundesweit einheitlichen Regelung noch weit entfernt. Ob eine Freistellung möglich ist, hängt in erster Linie nicht vom Wohn- sondern vom Arbeitsort ab. Zudem gelten unterschiedliche Bestimmungen für Angestellte und Beamte. Letztere werden vielerorts gar nicht berücksichtigt.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
In Sachsen und Bayern fehlt es bislang für alle Beschäftigten an einem entsprechenden „Bildungsurlaubsgesetz“. Dieses gibt nicht nur vor, wer das Recht auf Bildungsurlaub hat, sondern regelt zudem die Dauer. Je nach Bundesland stehen zwischen drei und fünf Anspruchstage im Jahr zur Verfügung.
Auch Beamte, die in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt arbeiten, kommen nicht in den Genuss der zur Verfügung gestellten Tage für die Weiterbildung – im Gegensatz zu den dort beschäftigen Angestellten der freien Wirtschaft.Thüringens Arbeitnehmer sowie Auszubildende und Beamte haben erst seit letztem Jahr die Möglichkeit, einen Antrag auf gesellschaftspolitische, arbeitsweltbezogene oder ehrenamtsbezogen Weiterbildung zu stellen.
Ebenso gewähren diese Bundesländer Beamten und Angestellten freie Bildungszeit:Schleswig-Holstein
Saarland
Rheinland-Pfalz
Mecklenburg-Vorpommern
Baden-Württemberg
Sonderurlaub kann die Lösung sein
Wenngleich das Bildungsurlaubsgesetz deutschlandweit variiert, können Bundesbeamte, Bundesbeamtinnen, Richter sowie Richterinnen von der Sonderurlaubsverordnung (SUrlV) Gebrauch machen. Demnach ist es möglich bis zu fünf Tage im Jahr unter Weiterlaufen der Besoldung an einer wissenschaftlichen Tagung oder an „beruflichen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, die von staatlichen oder kommunalen Stellen durchgeführt werden“ teilzunehmen.
Voraussetzungen für den Bildungsurlaub
In den meisten Fällen besteht nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Bildungsurlaub. In Baden-Württemberg und im Saarland kann jedoch erst nach einem Jahr ein Antrag gestellt werden. Darüber hinaus ist die Art der Veranstaltung im jeweiligen Bildungsurlaubsgesetz klar beschrieben. Entsprechende Kurse sind unter anderem den Länder-Homepages zu entnehmen. Hier eine Übersicht.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium in Sachen Bildungsurlaub ist die Größe des Unternehmens. Der Anspruch kann entfallen, wenn die Firma nicht die Mindestanzahl an Beschäftigten aufweist. Auch hier gibt es starke Schwankungen.
Recht auf Antragsgenehmigung?
Ist sichergestellt, dass Anspruch auf Weiterbildung besteht und wurde ein anerkanntes Seminar gefunden, kann der Antrag beim Dienstherrn eingereicht werden. Je früher dies geschieht, umso besser. Allerdings besteht kein Recht darauf, dass der Wunschkurs auch zugelassen wird. Betriebliche und arbeitsaktuelle Anliegen gehen vor, sodass eventuell auf einen anderen Termin oder eine neue Weiterbildung ausgewichen werden muss.
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