Das bietet GBG Bestattungen

5%Alle Leistungen für Bestattungen jeder Art, z.B. Vorsorgeregelung, Überführung, Trauerfeier

So erhalten Sie Ihren Vorteil vor Ort Vorteil vor Ort

Bitte legen Sie vor Ort, unmittelbar bei der Beauftragung einer Bestattungsdienstleistung, Ihre BSW-Mitgliedskarte vor. Der 5% BSW-Vorteil wird ausschließlich auf die eigene Bestatterdienstleistung unseres BSW-Partners gewährt (nur Hauptaufträge; keine Sonderaufträge, wie z. B. Leistungen, die im Auftrag des Friedhofsträgers erbracht werden).
Vom BSW-Vorteil ausgenommen sind allgemeine Auslagen, wie z. B. Friedhofsgebühren, Sterbeurkunden und die für die Bestattung notwendigen Produkte. Ebenfalls vom BSW-Vorteil ausgenommen sind Bestattungsaufträge, welche in vollem Umfang durch das Sozialamt oder durch das Ordnungsamt getragen werden. Der BSW-Vorteil ist nicht mit Nachlässen anderer Kooperationspartner unseres Partners kombinierbar.

Über GBG Bestattungen

Der BSW-Partner steht Ihnen telefonisch, persönlich in der Filiale und bei Hausbesuchen jeden Tag des Jahres an 24 Stunden zur Seite und erfüllt Ihre Wünsche für den persönlichen Abschied. Dabei umfasst das Angebot sämtliche Leistungen, die mit einer Bestattung zusammenhängen - von der Vorsorgeregelung bereits zu Lebzeiten bis zur Trauerbegleitung nach einem Todesfall. Dienstleistungen und Produkte für die Beisetzung bilden den Schwerpunkt. Dazu gehören u. a. Überführungen bei einem Todesfall im In- und Ausland, die Organisation der Trauerfeier mit dem Trauerdruck, Blumen, Musik oder einer Trauerrede ebenso wie die Erledigung der Behördengänge und Formalitäten. BSW-Mitglieder bekommen Vorteile bei der Bestattungsvorsorge bzw. erhalten 5% BSW-Vorteil bei der Beauftragung einer Bestattungsdienstleistung.

Bemerkungen

Details auf www.bsw.de/bestattung