Jährlich profitieren von
der Treibhausgasminderungsquote
Mit der Treibhausgasminderungsquote will der Gesetzgeber den Ausbau erneuerbarer Energien forcieren. Kraftstoffanbieter werden damit verpflichtet, jährlich Emissionen zu reduzieren, können diese aber auch mit dem Ankauf von CO2-Zertifikaten kleinrechnen. E-Autofahrer verdienen daran mit.
Damit Deutschland seine Klimaschutz-Ziele erreichen kann, muss der CO2-Ausstoß im Verkehr deutlich sinken. Das hat den Bundestag im Mai 2021 dazu veranlasst, das 2015 eingeführte Gesetz der Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) zu erweitern. Dieses verpflichtet Kraftstoffanbieter, den CO2-Ausstoß durch fossile Treibstoffe bis 2030 schrittweise um bis zu 25 Prozent zu reduzieren.
Ein Weg, um dieses Ziel zu erreichen ist, herkömmlichem Benzin und Diesel Biokraftstoffe aus Reststoffen wie Stroh und Gülle beizumischen. Dieses Gesetzt ermöglicht aber auch, die Emissionen mithilfe von hypothetischen CO2-Zertifikaten kleinrechnen zu können.
Und hier kommen die Halter von Elektro-Autos ins Spiel. Sie haben seit Anfang 2022 die Möglichkeit, die eingesparten Emissionen zu vermarkten und von einer Vergütung durch die THG-Quote jedes Jahr aufs Neue zu profitieren. Vorausgesetzt, sie haben ein rein batterieelektrisch angetriebenes Fahrzeug und keinen Hybriden (auch keinen Plug-in-Hybriden). Zugelassen sind private und geschäftlich genutzte Fahrzeuge, die auch geleast sein dürfen. Unerheblich ist, ob das Auto mit Ökostrom oder Elektrizität aus dem deutschen Strommix geladen wird.
Vermittler kaufen auf
Sind auf den Halter mehrere E-Fahrzeuge zugelassen, kann er für jedes ein eigenes CO2-Zertifikat anbieten. Übrigens sind auch alle Betreiber von privaten Ladepunkten Eigentümer einer THG-Quote und damit berechtigt, diese zu veräußern.
Damit die Kraftstoffhersteller nicht mit jedem E-Autofahrer einzeln verhandeln müssen, erfolgt der Handel über Vermittler, die CO2-Zertifikate gebündelt an die Mineralölindustrie verkaufen. Zu den Vermittlern gehören beispielsweise Start-ups oder Stromanbieter. Diese reichen Unterlagen des Kunden (Kontaktdaten und Foto der Zulassungsbescheinigung Teil 1) beim Umweltbundesamt ein, das nach Prüfung ein Zertifikat über die eingesparten Emissionen ausstellt.
Die anrechenbare energetische Menge Strom pro E-Auto beträgt 1943 kWh pro Jahr und ist ein Schätzwert, da der tatsächlich verbrauchte Strom nicht nachzuvollziehen ist. Die auszuzahlende THG-Prämie ist anbieterabhängig und wird überdies von der Nachfrage nach CO2-Zertifikaten vonseiten der Kraftstoffanbieter bestimmt. In der Regel sind pro Antrag zwischen 200 € und rund 400 € erzielbar, abzüglich einer Provision des Dienstleisters.
Nachteil des Quotengeschäfts: Da die Mineralölindustrie die Kosten für die Zertifikate auf den Spritpreis umlegen dürfte, müssen sich Halter von Verbrennern auf weiter steigende Belastungen einstellen. Am Ende muss man sich fragen, ob der Verkauf der eingesparten Emissionen tatsächlich dem Klima und damit dem Menschen, oder nur der Wirtschaft hilft.
Quelle: ARCD