Servicethemen, Partnerfirmenvorstellungen & Berichte
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Maximale Sicherheit fürs Kinderzimmer
08. März 2016 | In den Osternestern finden sich nicht nur Schokohasen und bunte Eier, sondern auch jede Menge Spielzeug. Natürlich möchten Eltern dabei jede Gefahr für ihren Nachwuchs vermeiden. Um sie zu unterstützen, testet der TÜV Rheinland Spielsachen und vergibt ein entsprechendes Gütesiegel.
Tausende Spielzeuge auf dem Prüfstand
Nach Angaben des Prüfingenieurs Rainer Weiskirchen vom TÜV Rheinland werden allein am Standort Nürnberg pro Jahr rund 100.000 Prüfungen an Spielsachen durchgeführt. Damit sind etwa 65 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Besonders viel Stress vor Ostern oder Weihnachten gebe es nicht, so Weiskirchen. Schließlich würden die Hersteller weit vorausplanen. Daher stapeln sich beim TÜV im Winter die Kinderplanschbecken und im Sommer die Artikel für den Adventskalender. Auftraggeber sind die produzierenden Betriebe oder auch Handels-Unternehmen.
TÜV, EN, GS & CE
Das unter anderem vom TÜV Rheinland vergebene GS-Zeichen gibt dem Verbraucher die Gewissheit, dass das Produkt durch einen unabhängigen Prüfdienstleister analysiert wurde. Die Prüfung umfasst auch eine Inspektion der Fertigungsstätte und bei manchen der Prüfkriterien müssen strengere Vorgaben erfüllt werden als nach der EU-Richtlinie. Die Übereinstimmung mit letzterer dokumentiert das CE-Zeichen, das verpflichtend ist. Wie Weiskirchen erläutert, ist das CE-Zeichen kein Siegel, sondern lediglich ein Konformitätszeichen, das vom Hersteller oder Händler selbst angebracht wird. Wichtigste Grundlage sowohl für das CE- als auch für das GS-Zeichen im Bereich Spielzeug ist die die EN 71. Diese Norm enthält wiederum verschiedene Teile wie die EN 71-1 für mechanische und physikalische Eigenschaften, die EN 71-2 für die Entflammbarkeit oder die EN 71-3, bei der es um Gefahren beim Verschlucken von Spielzeugmaterialein geht.
Und die konkreten Testverfahren? Die hängen natürlich vom Einzelfall ab. Ein batteriebetriebenes Spielzeugauto zum Beispiel muss so einiges mitmachen. Unter anderem wird auf dem Prüfstand der Akku unter Vollgas leergefahren, wobei das Fahrzeug nicht zu heiß werden darf. Den Sturz aus 85 Zentimetern Höhe hat es zu meistern, ohne dass Klemmstellen, Spitzen oder Kanten zugänglich werden, die Kinder eventuell verletzen würden. Und in der von elektromagnetischen Feldern freien Absorberkammer werden die vom Auto ausgehenden elektromagnetischen Wellen gemessen, die elektronische Geräte beeinflussen könnten.
So spielen Ihre Kinder sicher
Und was sollten Verbraucher bei der Auswahl von Spielzeug beachten? Der TÜV Rheinland rät dazu, nicht nur auf den Preis zu achten und immer daran zu denken, dass Kinder Dinge durchaus oft zweckentfremden, also etwa in den Mund nehmen.
Die wichtigsten Regeln:
1. Nur dort kaufen, wo man im Fall des Falles auch reklamieren kann.
2. Gegebenenfalls erforderliche Warn- und Bedienhinweise sowie der Hersteller müssen angegeben sein.
3. Das CE-Zeichen ist Vorschrift.
4. Für Kinder unter drei Jahren kein Spielzeug mit verschluckbaren Kleinteilen kaufen. Ein entsprechender Warnhinweis ist obligatorisch. Teddybäraugen, Knöpfe etc. dürfen sich nicht beim Spielen ablösen.
5. Spielzeug in die Hand nehmen und nach scharfen Ecken oder Kanten tasten. So dürfen zum Beispiel Holzbauklötze nicht splittern und es darf keine minderwertig ausgestanzten Metallteile geben.
6. Ein unangenehmer Geruch kann zum Beispiel auf schädliche Lösungsmittel hindeuten.
7. Textilspielzeuge sollten waschbar oder zumindest abwaschbar sein.
8. Massivholz ist besser als schichtverleimtes Holz oder als Spanplatten. Farbüberzeuge sollten speichel- und schweißecht sein.
9. Mit Flüssigkeit gefüllte Spielzeuge müssen so stabil sein, dass nichts herauslaufen kann.
10. Gibt ein Spielzeug Töne von sich, darf die Lautstärke nicht zu groß sein.