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Prozess wird immer einfacher
04. Mai 2018 | In diesem Jahr gibt es eine Veränderung bei der Steuererklärung: Belege müssen für die Steuererklärung 2017 nicht mehr ans Finanzamt geschickt, sondern nur noch auf Nachfrage vorgelegt werden. Das gilt auch für Spendenquittungen, wie der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. mitteilt. Was gibt es noch zu beachten?
Unterschiedliche Fristen zu beachten
Grundsätzlich gilt: Jeder, der verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben und dies in Papierform erledigt, hat dafür bis zum 31. Mai des darauffolgenden Jahres Zeit. Zur Steuererklärung sind alle Freiberufler und Gewerbetreibenden verpflichtet. Wird die Einkommensteuererklärung allerdings elektronisch authentifiziert abgegeben, verlängert sich die Frist bis Ende Juli. Dies hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Pressemitteilung vom 4. Januar bekannt gegeben. „Sofern die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird, endet die gesetzliche Frist zur Abgabe der Steuererklärung regelmäßig nicht bereits Ende Mai, sondern erst Ende Dezember“, so Anke Isenberg, Sprecherin der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Arbeitnehmer, die lediglich Arbeitslohn beziehen, so wie beispielsweise Beamtinnen und Beamte, haben vier Jahre Zeit. „Das trifft aber nur dann zu, wenn keine weiteren positiven Einkünfte, beispielsweise aus Vermietung oder Verpachtung, erzielt werden. In diesem Fall würde die Frist Ende Mai greifen“, so Isenberg.
Wartezeit bis zum Steuerbescheid variiert
Ist die Steuererklärung schließlich fristgerecht eingereicht, heißt es warten. Die Zeit, bis der Steuerbescheid im Briefkasten liegt, variiert dabei stark. Nach einem Ranking des Portals Lohnsteuer-Kompakt verkürzte beispielsweise das Saarland 2017 im Vergleich zum Vorjahr seine Bearbeitungszeit um zehn Tage. Besonders freuen darf sich aber ein anderes Bundesland. Hinter der Außenstelle Fürth (27,3 Tage) belegten gleich zwei Behörden aus Nordrhein-Westfalen die Plätze zwei und drei: das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt (29,3 Tage) und das Finanzamt Ibbenbüren (31,4 Tage). „Wir sind der Auffassung, dass wirklich alle unsere Finanzämter in Nordrhein-Westfalen einen guten Service leisten“, verrät Isenberg. „In Nordrhein-Westfalen werden innerhalb von zwei Wochen bis vier Monaten nahezu 95 Prozent aller Einkommensteuererklärungen bearbeitet. Die Dauer der einzelnen Prüfung hängt unter anderem davon ab, wie komplex der Sachverhalt bei dem betreffenden Steuerzahler ist und inwieweit sich deutliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben.“
Tipps für die Steuererklärung
- Über das Jahr hinweg Ordnung behalten: Müssen vor der Steuererklärung erst alle relevanten Dokumente gesucht werden, macht sich schnell Frustration breit. Deshalb sollte man alles Wesentliche immer wegheften, damit es sofort griffbereit ist.
- ELSTER: Elektronische Steuererklärung nutzen: „Durch die direkte Übermittlung der Informationen an die Finanzverwaltung wird die Steuerveranlagung vereinfacht und Rückfragen können reduziert werden“, so Anke Isenberg. Die Daten werden schon vor der Übermittlung geprüft, sodass die Steuererklärung optimiert wird. Außerdem: „Wird ELSTER jedes Jahr genutzt, können Daten aus dem Vorjahr übernommen werden. Das spart viel Zeit.“
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